Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den meisten privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel vollständig oder zum Teil übernommen. In welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt – wie viele Sitzungen erstattungsfähig sind und wie hoch die erstatteten Sätze sind – variiert jedoch stark von Krankenkasse zu Krankenkasse und hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Sprechen Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die Formulare für die Beantragung einer Therapie zuschicken.
Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Als privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter haben Sie in jedem Fall Anspruch auf 5 Probesitzungen (sogenannte „probatorische Sitzungen“). In dieser Zeit können Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen und für sich prüfen, ob das von mir angebotene Therapieverfahren für Sie geeignet ist. Wenn wir beide das Gefühl haben, zueinander zu passen – die „Chemie“ also stimmt – treffen wir eine verbindliche Entscheidung für eine ambulante Psychotherapie, für deren Frequenz (in der Regel eine Sitzung pro Woche) und für deren voraussichtliche Länge (Kurzzeit- oder Langzeittherapie). Falls erforderlich, stelle ich dann einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfe.
Für Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich immer auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie selbst zu übernehmen. Das hat den Vorteil, dass Sie die Behandlung schnell und unkompliziert beginnen können – jegliche Bürokratie in Form von Anträgen und Formularen entfällt.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel nur bei Therapeuten mit einer Kassenzulassung, nicht jedoch bei einer Behandlung in einer Privatpraxis.
Aufgrund der unzumutbar langen Wartezeiten und der stark eingeschränkten Wahlfreiheit im Hinblick auf den/die Therapeuten/in haben in der Vergangenheit viele gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren beantragt und auch bewilligt bekommen. Das Prozedere gestaltet sich zwar zunächst aufwendig, kann sich aber lohnen, da bei einer Bewilligung Ihre Krankenkasse ganz oder zumindest größtenteils für die Kosten einer Behandlung in meiner Privatpraxis aufkommt. Falls Sie sich für diesen Weg entscheiden sollten, begleite und berate ich Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
Umfassende und aktuelle Informationen zum Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie hier